Krankenkassen, Kosten und EMR
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1. Krankenkassen

Ich bin als Naturheilpraktiker, rsp. als Naturarzt in der Zusatzversicherung für nichtärztliche Komplementärmedizin (= Naturheilkundliche Methoden oder Alternativmedizin) von den meisten Krankenkassen anerkannt. Diese Versicherung läuft unter dem Kürzel VVG, (zu unterscheiden von der Grundversicherung nach KVG!)

Zudem habe ich die EMR-Anerkennung für mehrere Therapiemethoden.

Bezüglich der Komplementärmedizin (im VVG-Bereich) gibt es von Kasse zu Kasse sehr unterschiedliche Angebote.
Achtung: Bitte beachten Sie: lassen Sie sich sorgfältig beraten und kündigen Sie keinesfalls Ihre Zusatzversicherung, wenn Sie keine verbindliche (= schriftliche) Zusage für eine Neue haben!


2. Kosten einer Therapie

Der Stundenansatz beträgt Fr. 138.- pro 60 Minuten

Eine durchschnittliche Konsultation dauert ca. 60 Minuten. Es wird die effektive Dauer der Konsultation in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden entsprechend Ihrer VVG-Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernommen. Die entsprechenden Angaben finden Sie in Ihrer Versicherungspolice unter VVG und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.

Härtefälle / Sozialtarif

In finanziellen Härtefällen kann ein individuell angepasster Sozialtarif zur Anwendung kommen; dieser wird von mir und dem / der PatientIn gemeinsam vereinbart.


3. Dauer einer Therapie

Die Dauer einer Therapie hängt von vielen Faktoren ab. Meistens ist nicht genau vorherzusagen, wie lange eine Therapie dauern wird. Und doch gibt es Erfahrungswerte, die eine vorgängige Schätzung sinnvoll erscheinen lassen.

Therapeut und Patient sollten sich darum ein gemeinsames Ziel setzen, und dieses immer wieder am effektiven Erfolg der Therapie messen ...und im Falle eines unbefriedigenden Erfolges auch den Mut und die Ehrlichkeit haben, die Therapie abzubrechen und nicht jahrelang erfolglos und teuer weiter zu "doktern".


4. EMR (ErfahrungsMedizinischesRegister)

Das EMR ist ein von einer Privatfirma geführtes Register, das Therapeuten (mit genügender Ausbildung) in der nichtärztlichen Komplementärmedizin registriert, und jährlich deren Fortbildungen kontrolliert.

Viele Krankenkassen verlangen eine EMR-Registrierungfür Therapiemethoden, damit die Leistungen der komplementärmedizinischen Therapeuten bezahlt werden.



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